ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN («AGB»)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden soweit nicht besondere Bedingungen oder schriftliche vertragliche Abmachungen ergänzende oder abweichende Bestimmungen enthalten und uns. Der Kunde anerkennt mit der Annahme der Offerte bzw. mit dem Abschluss eines Vertrags die Verbindlichkeit der AGB. Alle Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der AGB. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und uns, der Firma DIGELEC für digitale Kommunikation in Bönigen, kann schriftlich, über Internet, E-Mail, Fax, telefonisch oder in Ausnahmefällen mündlich abgeschlossen werden. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die AGB auch für Nach- und Folgeaufträge.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie schriftlich bestätigt haben. Arbeitsbeginn und Auslieferung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
Offertgültigkeit: 3 Monate, sofern nichts anderes vermerkt.
Wir sind Hersteller unabhängig.
ALLGEEINE BEDINGUNGEN
Als Grundlage für die Übertragung und Ausführung von Arbeiten gelten in der nachstehenden Reihenfolge:
- Die am Ort der Bauausführung gültigen baugesetzlichen Bestimmungen von Kanton, Gemeinde, Bau- und Feuerpolizei und Strasseninspektorrat.
- Die Bedingungen des schweizerischen Obligationen Rechtes.
- Die „speziellen Bedingungen“ unserer Unternehmung die nachfolgend erläutert werden.
SPEZIELLE BEDINGUNGEN
ANGEBOTE ANLÄSSLICH FREMDPLANUNG
Angebote, die auf bauseitig erstellten Leistungsverzeichnissen basieren sind ohne spezielle Erwähnung selbstverständlich kostenlos. Für erhaltene Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsverzeichnissen können wir jedoch keine Gewähr bezüglich Normen Konformität, Machbarkeit und Kostenwahrheit übernehmen.
ANGEBOTE ANLÄSSLICH EIGENPLANUNG NACH AUSMASS
Um Objektbezogene, einwandfrei funktionierende Ausführungen und machbare Lösungen zu entwickeln sowie verlässliche Kostenangaben zu prognostizieren, bedarf es vorgängiger aufwändiger Planungsarbeiten.
Bestandsaufnahmen, Detaillösungen gestalten, Zufahrten und Installationsplätze mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen bestimmen, Ausmassberechnungen erstellen, Arbeitsabläufe festlegen, Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsverzeichnis erarbeiten und dergleichen bilden die Grundlage für erfolgsversprechende Vorhaben.
Diese zur Offertstellung notwendigen Planungsaufwendungen sind daher grundsätzlich und zusätzlich zu honorieren bzw. zu vergüten (Honorarordnung SIA 108).
Werden diese Unterlagen, nach Rücksprache mit uns, als Ausschreibung für weitere Anbieter verwendet, erlauben wir uns für die Planungsarbeiten mit den daraus entstandenen Ausschreibungsunterlagen und Leistungs-Verzeichnissen, dem Besteller einen Kostenanteil zu berechnen.
Erfolgt anlässlich des Angebotes ein Auftrag so gilt der Planungsaufwand bei uns als abgegolten.
Das zur Verfügung stellen der Unterlagen untersteht dem Urheberrecht und erfordert eine ausdrückliche Zustimmung des Erstellers.
Diese Planungskosten werden nach Aufwand zu CHF 140.–/h oder pauschal in der Höhe von 2% vom Angebot-Bruttobetrag vergütet bzw. verrechnet. Es ist jedoch zu beachten, dass sich diese auf visuelle Beurteilungen stützen und daher keine Gewähr für deren Vollständigkeit übernommen werden kann.
Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsverzeichnissen und Detailpläne werden als geistiges Eigentum und Objekt bezogen betrachtet. Diese dürfen ohne ausdrückliche Bewilligung nicht vervielfältigt, kopiert und zur Weiterverarbeitung an Drittunternehmer übergeben werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche von uns erstellten Offertunterlagen unaufgefordert zurückzugeben.
Bei Missachtung behalten wir uns vor diese Aufwendungen dem Auftraggeber nach Aufwand, zu Vollkosten zu verrechnen.
MONTAGE
Die Montagearbeiten erfolgen strikte nach den Vorschriften der Lieferanten (Verlegevorschriften), der SIANormen sowie nach einschlägigen Richtlinien.
Wir führen keine Arbeiten aus, die nicht diesen Normen und Vorschriften entsprechen.
Nicht offerierte Leistungen werden nach Aufwand verrechnet. Werden Regierapporte nicht unterzeichnet, behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten unverzüglich einzustellen.
Kosten infolge Bauverzögerungen, welche durch den Kunden, Architekten oder Dritte verursacht werden, werden vollumfänglich verrechnet.
Reparaturen: Auf Reparaturarbeiten bestehen keine Garantieansprüche. Es wird ein angemessener Betrag für Fahrzeug, Entsorgung und sonstige Gebühren verrechnet.
GÜLTIGKEIT DER ANGEBOTE
Unsere Angebote sind 90 Tage gültig.
LIEFERUNG, TRANSPORT, EIGENTUMSVORBEHALT
Montagetermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Wir sind dennoch stets bemüht, unverbindlich zugesagte Termine einzuhalten.
Wenn ein verbindlicher Termin nicht gehalten werden kann, werden wir einen neuen vereinbaren. Weitergehende Ansprüche des Kunden, z.B. Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Rohstoffknappheit, Unruhen, Streiks, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen) haben wir nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wenn der Vertrag mehrere Etappen vorsieht, ist jede Etappe als Vertragserfüllung anzusehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teiletappen abzulehnen.
Die gelieferte Ware bzw. die erstellte Arbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Fall der Weiterveräusserung der Eigentumsvorbehaltsware tritt der Kunde hiermit sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns erfüllungshalber ab, wobei der Kunde uns gegenüber weiterhin für die Bezahlung haftbar bleibt. Bei Pfändung oder Beschlagnahmung durch Dritte (z.B. Vermieterpfandrecht) sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
BESTELLUNG
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere allgemeinen und speziellen Bedingungen an. Wir sind überzeugt jede Bestellung prompt und zur vollsten Zufriedenheit des Bestellers zu erledigen.
BAUSEITIGE LEISTUNGEN
Die Kosten des Verbrauchs von Strom, Gas und Wasser etc., für die zur Ausführung unserer Arbeiten nötige Energie, trägt die Bauherrschaft. Arbeits- und Schutzgerüste gemäss Bauarbeitenverordnung, BauAV, sind vom Bauherrn kostenlos zur Verfügung zu stellen oder separat zu vergüten.
FRISTEN UND TERMINE
Unser Ziel ist es die Kunden termingerecht und prompt zu beliefern. Um die angestrebte Qualität und die uneingeschränkte Nutzbarkeit unserer Arbeiten zu erreichen, sind wir vielfach auf geeignete Wetterbedingungen und Temperaturen über 5° Celsius angewiesen. Die Einhaltung von Verlege- und Einbauanweisungen unserer Lieferanten sind vorrangig und dürfen keinesfalls missachtet werden. Konventional-Strafklauseln können keine Vereinbart werden.
ALLGEMEINE ABZÜGE
Aufwände für diverse Versicherungen, Baureinigungen, Energie-, Wasser- und Entsorgungskosten etc. sind in unseren Kalkulationen keine enthalten. Daher können ohne spezielle Vereinbarungen keine derartigen Abzüge geltend gemacht werden.
GARANTIE
Wir leisten dem Auftraggeber für die sach- und fachgemässe Ausführung und die Mängelfreiheit unserer Arbeit und der von uns gelieferten Materialien, jedoch unter Vorbehalt der vollen und termingerechten Vertragserfüllung seinerseits. Die Garantie- und Gewährleistungsansprüche dauern 2 Jahre. Ausnahme gelten für Geräte, bei welchen der Hersteller eine kürzere Garnatiedauer hat. Vorbehaltlich ist die Vertragserfüllung des Bestellers.
Ausnahmen gelten für Reparaturen oder spezielle Apparateteile, z.B. Motoren von Oberlichtkuppeln etc., die vom Hersteller mit kleineren Garantiefristen ausgestattet wurden.
GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Eigenschaften der Produkte gelten nur als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Geringe Abweichungen von der Beschreibung gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen in Farbe und Form sowie durch Umwelteinflüsse hervorgerufene Veränderungen lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel sofort schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ZAHLUNGSKONDITIONEN
Es gelten die auf der Offerte bzw. Rechnung vermerkten Zahlungskonditionen und Fristen.
Es gelten in jedem Fall die allg. Geschäftsbedingungen (siehe www.digelec.ch) und der zum Zeitpunkt der Lieferung aktuelle LSVA+Mwst-Satz.
Nicht Vertragsgemässe Zahlungen von Schlussrechnungen haben den sofortigen Garantieablauf zur Folge. Weiter bleibt dem Gläubiger die Verrechnung von Verzugszinsen ab Verfalldatum von 10% vorbehalten.
Nicht gerechtfertigte Skonto Abzüge werden nachgefordert.
Unsere Forderungen sind mit Rechnungsstellung fällig und, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Übersteigt die Auftragssumme Fr. 10’000.–, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30 % der Auftragssumme bei Bestellung 30 % der Auftragssumme bei Montagebeginn 30 % der Auftragssumme bei Arbeitsabschluss 10 % nach Rechnungsstellung
Anzahlungen und Akontorechnungen innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung, netto.
Schlussrechnungen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellungn, netto.
Wenn der Kunde den fälligen Betrag nicht innerhalb der Frist bezahlt, sind wir ausserdem berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Offerte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unvorhergesehene Arbeiten sind trotz eines detaillierten Angebotes möglich.
MEHRWERTSTEUER
Unsere Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Diese wird separat ausgewiesen und aufgerechnet.
DATENSCHUTZ, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Wir sind berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und an verbundene Unternehmen weiterzugeben. Wir garantieren, dass wir keine Kundendaten zu Werbe- und Marketingzwecken an Unternehmen weitergeben, die nicht zur Firma DIGELEC für digitale Kommunikation in Bönigen gehören.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers, der Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmers.
April 2020, Thomas Fankhauser, DIGELEC für digitale Kommunikation, Seestrasse 26, 3806 Bönigen, 033 821 69 29